Kontakt

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Sie erreichen uns telefonisch oder über das unten aufgeführte Kontaktformular. In dem Fall, dass Ihr Anruf aufgrund von laufenden Therapiebehandlungen nicht entgegengenommen werden kann, können Sie gerne auf unseren Anrufbeantworter sprechen - wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
tel.: 05309 - 2959780
fax: 05309 - 2959781

praxis@therapie-hoch2.de
Hegerdorfstraße 39
38108 Braunschweig
Mo - Do
-
Freitag
-
Sa - So
Geschlossen

Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.

Unsere Anmeldung ist zu folgenden Zeiten besetzt:


Mo + Do                          09:00 - 12:00   

Di + Mi                             14:00 - 18:00

Fr                                    nicht besetzt


Bitte beachten Sie, dass diese Zeiten aufgrund von Urlaub und

Krankheit variieren können.

 Gut zu wissen!
  • Ablauf Ersttermin


    Sollten Sie relevante Arztberichte o.Ä. besitzen, bringen Sie diese bitte mit.


    Zusätzlich bitten wir Sie, bei einer physiotherapeutischen Behandlung oder bei Präventionskursen ein großes Handtuch für die Liegen oder Trainingsgeräte dabei zu haben.


  • Terminabsage


    Wir versuchen bei der Termingestaltung Ihre Wünsche zu berücksichtigen. 


    Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vorher darüber zu informieren. Nur so ist es uns möglich, den Termin anderweitig zu vergeben. Wir behalten uns vor, den Ausfalltermin in Rechnung zu stellen.


  • Behandlungsbeginn und Unterbrechungen (bei ärztlicher Verordnung)


    Eine kassenärztliche Verordnung  muss - ausgehend vom Ausstellungsdatum - innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden.  


    Die Gültigkeit einer Physiotherapieverordnung umfasst ab der ersten Behandlung einen Zeitraum von 3 Monaten (bei einer Verordnungsmenge von 6 Einheiten) und 6 Monaten (bei einer Verordnungsmenge ab 6 Einheiten).

    Bei einer ergotherapeutischen Behandlung gibt es einen vorgeschriebenen Unterbrechungszeitraum zwischen den Terminen , der  28 Tage nicht überschreiten darf. 


    Bitte achten Sie gemeinsam mit uns darauf, dass diese Vorgaben eingehalten werden.


    Sollte eine fehlerhafte Verordnung vorliegen, behalten wir es uns vor, die Behandlung erst fortzuführen, wenn der Fehler behoben wurde.


  • Rezeptgebühren


    Im Regelfall ist eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten vorgesehen, da die Krankenkassen nicht die gesamten Kosten der verschriebenen Behandlung übernehmen. 

    Diese setzen sich aus 10,00 € Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwertes zusammen. 


    Um den Ansprüchen der Krankenkassen gerecht zu werden, bitten wir Sie die Zuzahlung bereits am ersten Behandlungstag zu zahlen.


    Wenn Sie von der Rezeptgebühr befreit sind, bringen Sie bitte eine Kopie Ihrer Befreiungskarte mit.

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